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Abwehr von Deckungs- und Haftpflicht­ansprüchen, Sockelverteidigung

Regelmäßig schreiten wir im Auftrag des jeweiligen Versicherers für Versicherte ein, um gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemachte Haftpflichtansprüche abzuwehren. Unsere Mandanten schätzen dabei unseren strukturierten Zugang, die aufwandssensible Erarbeitung des wesentlichen Sachverhalts, die routinierte Abstimmung mit den Versicherten, unsere standardisierten Bewertungen des Prozessrisikos (auch mittels Litigation-Decision-Tree), das regemäßige Berichtswesen sowie die proaktive Herangehensweise unseres Teams in der Mandatsbearbeitung.

Besonders geschätzt wird unsere kostensensible und kooperativ-koordinierte Sockelverteidigung in Großschäden. Gerade als Monitoring Counsel in Sachverhaltskonstellationen, in welchen eine Mehrzahl (versicherter) Personen/Unternehmen Ansprüchen ausgesetzt sind, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit den jeweils einschreitenden Rechtsanwaltskanzleien, einschließlich der einvernehmlichen Festlegung und Anpassung einer Verteidigungslinie und Gesamtstrategie sowie letztlich die Orchestrierung des schriftlichen Prozessvorbringens der involvierten Parteien.