Die in der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzungen und im Gesellschaftsrecht stark ausgeprägte Praxis unserer Kanzlei macht uns zu Ihrem starken Partner in der Unternehmenskrise und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen u.a. in der Insolvenz von Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern.
Unser Team unterstützt Sie darüber hinaus beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen aus der Insolvenzmasse, strukturiert einen allfälligen Management Buy-Out in der Krise, berät Investoren, Gläubiger und Geschäftsleiter zu den diversen insolvenzbedingten Fragestellungen – wie Kapitalerhalt, Eigenkapitalersatz, Anfechtungen und Fragen des Organhaftungsrisikos in der Unternehmenskrise.