Wir unterstützen unsere Mandanten in zeitkritischen Sachverhaltskonstellationen auch im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes, im Besonderen bei der Erlangung oder Abwehr einstweiliger Verfügungen oder einer Exekution zur Sicherstellung.
Derartige Maßnahmen zum vorrübergehenden Schutz subjektiver Rechte können etwa im Falle von Marken- bzw Urheberrechtsverletzungen oder eines rechtsmissbräuchlichen Abrufs einer Bankgarantie erforderlich werden. Unser Team verfügt über die erforderliche Erfahrung, für Sie den wesentlichen Sachverhalt sowie die rechtliche Begründung des Rechtsstandpunkts binnen der gebotenen knappen Zeit zu erarbeiten und so auch ad hoc die Wahrung der jeweiligen Rechtsposition sicherstellen zu können.