Zählen Sie auf unsere Mitarbeiter bei der Durchsetzung und Abwehr von urheber-, patent-, marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der von Ihnen geschaffenen Werte geistigen Eigentums. Rasches Handeln zum Schutz von Immaterialgüterrechten ist oftmals entscheidungskritisch – sowohl in der Abwehr als auch der Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes.
Gerne stehen wir Ihnen u.a. beratend bei der Verhandlung und Abfassung von Lizenzverträgen, F&E-Kooperationen und der Prüfung IP- und wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen